Der Arzt Rolf Kron ist wegen des Ausstellens falscher Maskenatteste zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Zusätzlich kommen 10.000€ zu entrichten an eine soziale Einrichtung, sowie 1.581€ Wertersatz.
Das Schöffengericht Landsberg sah es als erwiesen an, dass der 60-Jährige in 112 Fällen Gesundheitszeugnisse ausgestellt hatte, ohne die Empfänger untersucht zu haben.
Die Wahrscheinlichkeit zur Spende an einer Querdenker nahen Institution wird wohl keine Option sein, da diese auf Schenkungen ausgelegt sind.
Rolf Kron und seine Helfeshelfer
Rund 4.500 Gefälligkeitsgutachten soll Rolf Kron ausgestellt haben. Offensichtlich unrichtige Gesundheitszeugnisse, die seinen Patienten den Verzicht des Maskentragens legitimierten. Der 60-jährige Rolf Kron soll zwischen Mai 2020 und Januar 2021 Atteste zur Befreiung von der Corona-Maskenpflicht ausgestellt haben, ohne die Empfänger untersucht zu haben. Neben dem in der Querdenkerszene bekannten Arzt sind eine im Landkreis lebende 54-Jährige und eine 45-Jährige aus Norddeutschland wegen Beihilfe angeklagt. Sie hatten laut Anklage für den Arzt Blankoatteste ausgefüllt und verschickt.
Die Verteidiger der anwesenden Angeklagten protestierten – und beantragten eine Unterbrechung des Verfahrens. „Das ist unterste Kategorie“, kommentierte Staatsanwalt Gregor Hohenadl dieses Vorgehen, möglicherweise weil es den Fortgang der Verhandlung weiter verzögerte. Zuletzt war ein Sitzungstermin im März geplatzt, weil die Verteidiger die Anhörung zahlreicher Zeugen gefordert hatten.
„Es war immer dasselbe Vorgehensmuster“, führte der Anklagevertreter aus: Zwei Mitarbeiterinnen nahmen die E‑Mail-Anfragen entgegen. Die von Rolf Kron bereits unterschriebenen Blanko-Vordrucke füllten sie mit den Angaben der Patienten aus und versendeten sie. Der E‑Mail-Verkehr und die Zeugenaussagen sind erdrückend und es wurde gefordert Rolf Kron für drei Jahre ins Gefängnis zu schicken und wegen grober Verletzungen beruflicher Verpflichtungen ein dreijähriges Berufsverbot auszusprechen.
Da Rolf Kron in geordneten Verhältnissen lebt und keine Wiederholungsgefahr bestehe, hielt die Richterin und Schöffen eine Bewährungsstrafe für ausreichend. Außerdem muss Kron 10.000 Euro an eine soziale Einrichtung zahlen
Rolf Kron prozessiert weiter für seine Montagsdemos
Das Landratsamt Landsberg Lech zeigt deutlich Kante gegen die Demo von Querdenker Rolf Kron und immer noch vorhandene Unsitte lärmend durch die Gegend zu poltern. Wenige Demonstranten bringen die restliche Bevölkerung gegen sich auf. Lärmend zieht ein Restposten der Querdenker trommelnd und hupend den Unmut der Mehrheit auf sich, Lärm und Verkehrsbehinderungen müssen eingeklagt werden. Solche einstweiligen Verfügungen sind anscheinend sehr teuer und Markus Haintz muss die Werbetrommel rühren um sein Salär zu sichern. (weiterlesen)
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