Querdenker Arzt Rolf Kron verurteilt

Der Arzt Rolf Kron ist wegen des Ausstel­lens falsch­er Maske­nat­teste zu ein­er Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monat­en verurteilt wor­den. Zusät­zlich kom­men 10.000€ zu entricht­en an eine soziale Ein­rich­tung, sowie 1.581€ Wert­er­satz.

Das Schöf­fen­gericht Lands­berg sah es als erwiesen an, dass der 60-Jährige in 112 Fällen Gesund­heit­szeug­nisse aus­gestellt hat­te, ohne die Empfänger unter­sucht zu haben.

Die Wahrschein­lichkeit zur Spende an ein­er Quer­denker nahen Insti­tu­tion wird wohl keine Option sein, da diese auf Schenkun­gen aus­gelegt sind.

Rund 4.500 Gefälligkeitsgut­achten soll Rolf Kron aus­gestellt haben. Offen­sichtlich unrichtige Gesund­heit­szeug­nisse, die seinen Patien­ten den Verzicht des Masken­tra­gens legit­imierten. Der 60-jährige Rolf Kron soll zwis­chen Mai 2020 und Jan­u­ar 2021 Atteste zur Befreiung von der Coro­na-Maskenpflicht aus­gestellt haben, ohne die Empfänger unter­sucht zu haben. Neben dem in der Quer­denker­szene bekan­nten Arzt sind eine im Land­kreis lebende 54-Jährige und eine 45-Jährige aus Nord­deutsch­land wegen Bei­hil­fe angeklagt. Sie hat­ten laut Anklage für den Arzt Blankoat­teste aus­ge­füllt und ver­schickt.

Die Vertei­di­ger der anwe­senden Angeklagten protestierten – und beantragten eine Unter­brechung des Ver­fahrens. „Das ist unter­ste Kat­e­gorie“, kom­men­tierte Staat­san­walt Gre­gor Hohenadl dieses Vorge­hen, möglicher­weise weil es den Fort­gang der Ver­hand­lung weit­er verzögerte. Zulet­zt war ein Sitzung­ster­min im März geplatzt, weil die Vertei­di­ger die Anhörung zahlre­ich­er Zeu­gen gefordert hat­ten.

„Es war immer das­selbe Vorge­hens­muster“, führte der Anklage­vertreter aus: Zwei Mitar­bei­t­erin­nen nah­men die E‑Mail-Anfra­gen ent­ge­gen. Die von Rolf Kron bere­its unter­schriebe­nen Blanko-Vor­drucke füll­ten sie mit den Angaben der Patien­ten aus und versende­ten sie. Der E‑Mail-Verkehr und die Zeu­ge­naus­sagen sind erdrück­end und es wurde gefordert Rolf Kron für drei Jahre ins Gefäng­nis zu schick­en und wegen grober Ver­let­zun­gen beru­flich­er Verpflich­tun­gen ein drei­jähriges Berufsver­bot auszus­prechen.

Da Rolf Kron in geord­neten Ver­hält­nis­sen lebt und keine Wieder­hol­ungs­ge­fahr beste­he, hielt die Rich­terin und Schöf­fen eine Bewährungsstrafe für aus­re­ichend. Außer­dem muss Kron 10.000 Euro an eine soziale Ein­rich­tung zahlen

Das Lan­drat­samt Lands­berg Lech zeigt deut­lich Kante gegen die Demo von Quer­denker Rolf Kron und immer noch vorhan­dene Unsitte lär­mend durch die Gegend zu poltern. Wenige Demon­stran­ten brin­gen die restliche Bevölkerung gegen sich auf. Lär­mend zieht ein Rest­posten der Quer­denker trom­mel­nd und hupend den Unmut der Mehrheit auf sich, Lärm und Verkehrs­be­hin­derun­gen müssen eingeklagt wer­den. Solche einst­weili­gen Ver­fü­gun­gen sind anscheinend sehr teuer und Markus Haintz muss die Wer­be­trom­mel rühren um sein Salär zu sich­ern. (weit­er­lesen)