Ukrainische PKW in Deutschland

Desinformation

Die Schä­den durch Unfälle mit Fahrzeu­gen, die im Aus­land zuge­lassen sind, wick­elt das Deutsche Büro Grüne Karte ab. Das Büro tritt prak­tisch an die Stelle der aus­ländis­chen Ver­sicherung. 

Die Besitzer eines in der Ukraine zuge­lasse­nen Fahrzeuges, der als anerkan­nter Flüchtling gilt und über Zulas­sungspa­piere ver­fügt, die zum inter­na­tionalen Verkehr berechti­gen, kann einen Antrag auf befris­tete Weit­er­nutzung des ukrainis­chen Kennze­ichens stellen.